Die Lebensweise und der soziale Umgang Ihres Ex-Partners bereiten Ihnen Bauchschmerzen, und Sie glauben, dass der/die Ex
nicht in der Lage ist, das Sorgerecht ordnungsgemäß auszuführen, die Sorgfaltspflicht zu gewährleisten und Schaden vom Kind
abzuwenden? Hat womöglich der neue Partner einen negativen Einfluss auf das Kindeswohl, die Kindeserziehung und
die Kindesentwicklung?
Die Privatdetektive der Aaden Detektei Berlin helfen Ihnen bei der Klärung dieser belastenden Fragen: 030 2016 9221-0.
Vor allem für Kinder ist die Trennung der Eltern schwer zu verkraften. Familienrichter gehen daher in den letzten Jahren verstärkt dazu über, das Sorgerecht an beide Elternteile zu vergeben, doch nicht immer funktioniert dies in der Praxis einwandfrei. Meist entscheiden beide Elternteile gemeinsam, doch nur bei einem Elternteil hält sich das Kind vorwiegend auf, da der andere Elternteil arbeitsbedingt oder aus anderen Gründen weniger Zeit zur Beaufsichtigung des Kindes hat. Ob das Kind bei dem einen Elternteil wirklich gut aufgehoben ist und ob der andere Elternteil sich immer noch ausreichend um das Kind kümmern kann, sind Umstände, die das Familiengericht nicht in der Verhandlung klären kann.
Verhaltensweisen, die gegen einen Elternteil als Erziehungsberechtigten sprechen, gibt es viele: Alkohol- oder Drogensucht, gewalttätiges Verhalten, Straffälligkeit u.v.m. Auch wenn ihr Ex-Partner das Kind gegen Sie einnimmt, evtl. auch negativ behaftete Unwahrheiten über Sie verbreitet, ist er nicht geeignet, sich um Ihr gemeinsames Kind zu kümmern. Um diese Umstände zu eruieren, stehen unsere erfahrenen Privatdetektive aus Berlin zur Stelle: info@aaden-detektive-berlin.de.
Ebenso ist es kein Bagatelldelikt, Kindesunterhalt nicht oder nicht ausreichend zu leisten, vielmehr steht dieses Vergehen unter Strafe bis hin zur Inhaftierung:
"Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." § 170, Abs. 1 StGB
Wird der Unterhaltspflicht also nicht oder nur unvollständig nachgekommen, ist neben der rückwirkenden Nachzahlung bzw. Korrigierung der Unterhaltsbeträge bei Überführung durch unsere Berliner Privatdetektive eine erhebliche Summe zu zahlen und bei Strafanzeige eine Geld- oder Haftstrafe zu erwarten.