Die Aaden Wirtschaftsdetektei Berlin ist Ihre Spezialistin für die
Observation von Angestellten bei vorgetäuschter
Krankheit, Abrechnungsbetrug, Diebstahl durch Mitarbeiter und bei vielen weiteren Verdachtsmomenten: 030 2016
9221-0.
Grundsätzlich gelten zwei Dinge: Ohne bestehenden Anfangsverdacht ist eine Observation von Mitarbeitern unzulässig. Und: Die private Wohnung sowie die Dokumentation nicht relevanter Freizeitaktivitäten sind tabu. Auf den Websites anderer Detekteien werden Sie mitunter lesen können, dass Observationen von Mitarbeitern in ihrer Freizeit grundsätzlich unzulässig sind. Diese pauschalisierte Aussage ist natürlich widersinnig, da es zahlreiche Tatbestände gibt, für die Observationen durch Detektive außerhalb der Arbeitszeiten unerlässlich sind. Dazu gehören unter anderem die Verdachtsmomente:
Denn geht beispielsweise eine wegen Schulterproblemen krankgeschriebene Zielperson eine Stunde nach Ende ihrer eigentlichen Arbeitszeit zum Handballtraining, ist das sehr wohl
ermittlungsrelevant.
Ein anderer Aspekt ist die Videoüberwachung von Arbeitnehmern, deren unerlaubter Einsatz durch skrupellose Mitbewerber vor einigen Jahren zu einem handfesten Skandal in der Detektivbranche führte. Dauerhafte Videoüberwachungen dürfen nur sichtbar und mit Informierung der Mitarbeiter (oft muss der Betriebsrat zustimmen) installiert werden, was ihre Dokumentations- und Beweiskraft natürlich vollständig aushebelt, denn kaum ein Mitarbeiter wird so dumm und wagemutig sein, trotz des Wissens um die Videoüberwachung Straftatbestände zu begehen. Bei der legalen dauerhaften Videoüberwachung von Arbeitnehmern handelt es sich folglich um eine reine (dafür aber effiziente) Präventivmaßnahme.
Nichtsdestotrotz beraten unsere Berliner Wirtschaftsdetektive Sie gerne bei der taktischen Planung, Anschaffung und Installation einer Videoüberwachungsanlage in Ihrem Unternehmen sowie beim Einsatz von verdeckter Kurzzeitüberwachung zur Aufklärung konkreter Verdachtsmomente und/oder Tatbestände: 030 2016 9221-0.