Gerichtsurteile zu Ermittlungen im Mietrecht | bei Nachbarschaftsstreit
Mieter, die in einem Reifungsprozess mit Hilfe eines Detektivs die Eigenbedarfsgründe des Vermieters als unrichtig
entlarven, können die Detektivkosten vom Vermieter zurückverlangen. AG
Hamburg, Az. 38 C 110/96
Auch das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Detektivkosten in einem Nachbarschaftsstreit
(hier: Übergriffe auf das eigene Grundstück durch den Nachbarn) erstattungsfähig sind. Jedoch müssen die Detektivkosten und die Rechnung der Detektei nachvollziehbar sein.
So wurden in diesem Fall die Detektivkosten in Höhe von 30.500,00 DM bis zu einer Höhe von 26.285,89 DM als erstattungsfähig im Sinne der ZPO anerkannt, so dass diese nun von den verurteilten
Tatpersonen zu tragen sind. LG Köln, Az. 13 T 97/99
Anmerkungen: Die obigen Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen sind Veränderungen des Websitenbetreibers und stammen nicht aus den Originaltexten.