Endlich annähernd ausgleichende Gerechtigkeit für Täter und Opfer
Dank des neuen Stalking-Gesetzes müssen Opfer nicht mehr nachweisen, dass die Nachstellung ihr Leben schwerwiegend einschränkt, um eine strafrechtliche Verfolgung des Stalkers zu erwirken. Bislang griffen die Gerichte in der Regel erst dann ein, wenn der oder die Gestalkte beispielsweise umziehen oder den Arbeitsplatz wechseln, im schlimmsten Fall sogar untertauchen und den Namen ändern musste. Jahrelange Nachstellungen und Belästigungen – oftmals gegen Ex-Partner, enge Bekannte oder Kollegen – blieben ungestraft; das soll sich jetzt endlich ändern. Von einer schnelleren Verurteilung der Stalker verspricht sich der Gesetzgeber einen verbesserten Opferschutz.
Unsere Privatdetektive aus Berlin begrüßen diese längst überfällige Gesetzesänderung, da nicht nur viele Opferschutzverbände wie der Weiße Ring, sondern auch wir immer wieder über Hilfsgesuche der Geschädigten mit psychischen und bisweilen auch physischen Folgen von Stalking konfrontiert sind. Sollten Sie persönlich betroffen sein, helfen wir Ihnen gern bei der Beweisermittlung gegen den Täter: 030 2016 9221-0.
Die Hoffnung: Aus Täterschutz wird Opferschutz
Täter sollen künftig auch schon verurteilt werden können, wenn (noch) keine schwerwiegende Beeinträchtigung des Lebens der Betroffenen vorliegt, diese aber objektiv gesehen im Bereich des Möglichen liegt. "Ein tatsächlicher Erfolgseintritt [einer gravierender Beeinträchtigung der Lebensgestaltung] ist zur Ahndung nicht länger notwendig", heißt es im Gesetzestext. Heiko Maas, der deutsche Justizminister, sagte hierzu zutreffend: „Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern die Stalker."
Der bisherige Strafrahmen von bis zu drei Jahren Gefängnis wird mit dem neuen Gesetz beibehalten und lässt die Opfer hoffen, nach Monaten oder Jahren psychischen Terrors und Angst um Leib und Wohl endlich wieder ein halbwegs normales Leben führen zu dürfen. Viel zu oft, so auch die Erfahrung unserer Berliner Detektei, kamen Täter bisher trotz eindeutiger Beweislage ungestraft oder mit teilweise lächerlichen Strafen davon. So genügten schriftlich bzw. digital dokumentierte Formen von Telefon-, SMS- und Email-Terror sowie bezeugte Nachstellungen am Wohnobjekt, in der Stadt und am Arbeitsplatz der Opfer bislang häufig nur, um ein Annäherungsverbot zu erwirken, aber nicht um die Stalker für ihre Delikte zu bestrafen.
Die Täter konnten ihr normales Sozial- und Arbeitsleben ungestört weiterführen, während die Opfer durch Psychosen, Angstzustände oder Stress teilweise Freunde und Arbeitsplatz verloren; schließlich fanden die niederländischen Forscher Kamphuis und Engelkamp heraus, dass Betroffene von Stalking demselben geistigen und körperlichen Stress ausgesetzt sind wie Überlebende eines Flugzeugabsturzes (Quelle: Stalking & Justiz).
Mehrheit der Opfer Frauen
Statistiken und auch die Erfahrung unserer Privatdetektei in Berlin zeigen, dass die Opfer vorwiegend (zu ca. 80 %) weiblich, die Täter meist männlich sind und dass in 80 % der Fälle eine direkte Beziehung zwischen Täter und Opfer besteht (Freunde, Kollegen, Ex-Partner, Kunden/Klienten etc.). Gerade dieser hohe Prozentsatz von Frauen unter den Geschädigten ist wohl ein Grund, warum es oftmals gar nicht zur Anzeige, geschweige denn zur Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft kommt. Denn Frauen werden oft als hypersensibel und wehleidig abgekanzelt; man unterstellt ihnen Paranoia und Geltungsdrang, wenn sie sich vertrauensvoll an Freunde oder Arbeitgeber wenden und ihre Leidensgeschichte erzählen.
Vorurteile und Fehlinformationen behindern die Strafverfolgung
Auch die Justiz erscheint häufig machtlos bzw. sogar unwillig: Viele unserer Klientinnen und Klienten berichten von Fällen, in denen ihnen schon beim Versuch der Strafanzeige davon abgeraten bzw. die Aufnahme der selbigen abgelehnt wurde – illegalerweise, denn Polizisten sind dazu verpflichtet, jede Anzeige aufzunehmen, egal was sie persönlich davon halten, solange die Sachverhaltsschilderung nicht völlig unsinnig ist und/oder keinen Straftatbestand darstellt. Schließlich obliegt die juristische Einschätzung nicht der Polizei, sondern der Staatsanwaltschaft. Doch viele Beamte winken speziell bei Nachstellung ab, da sowieso nicht viel zu machen sei und man sich doch besser gütlich einigen solle – ganz als wäre Stalking eine Art privater Rosenkrieg. Die Aufklärung vieler Staatsdiener lässt in dieser Hinsicht stark zu wünschen übrig, und auch bei anderen Straftatbeständen erlebten unsere Klienten ähnliches.
Die Ermittler unserer Detektei in Berlin distanzieren sich ausdrücklich von solch einem abschätzigen, unsensiblen und missinformierten Verhalten; für uns ist es absolut selbstverständlich, dass in jedem einzelnen Stalkingfall das Opfer und sein Wohlbefinden höchste Priorität genießen und dass so schnell wie möglich gegen den oder die Täter ermittelt werden muss. Schließlich sind die Geschädigten einem großen Leidensdruck ausgesetzt, der schnell sämtliche Bereiche des Alltags wie das Sozial-, Arbeits- und Liebesleben betreffen und einschränken kann. Durch Ermittlungen und Observationen können gerichtsfeste Beweise beschafft werden, die es den Opfern im Falle einer Anklage zukünftig ermöglichen, eine gerechte Strafe für den Täter erwirken zu lassen.
Riesige Diskrepanz zwischen Strafanzeigen und Verurteilungen nach § 238 StGB (Nachstellung)
Wenn man sich Statistiken zu Stalking und seiner Strafverfolgung ansieht, meint man, einem gewaltigen Zahlendreher aufgesessen zu sein. Beispiel: Von den im Jahr 2010 aufgegebenen 26.848 Anzeigen war in 80 % der Fälle ein Tatverdächtiger (21.698) bekannt oder wurde ermittelt, dennoch kam es nur in 748 Fällen (3,7 %) zu Anklagen und in traurigen 414 Fällen (1,9 %) zu Verurteilungen. In anderen Bereichen der Kriminalität ist die Verurteilungsquote bis zu 15 Mal so hoch. Diese erschreckend niedrigen Aufklärungs- und Verurteilungsquoten dürften der Hauptgrund dafür sein, dass sich die polizeilich erfassten Stalkingfälle seit 2007 stark reduziert haben, denn es gibt, auch angesichts der stetigen Medialisierung des Privatlebens, keinen logisch greifbaren Grund für eine tatsächliche Abnahme von Nachstellungsdelikten. Waren es im Jahr 2007 noch 29.273 polizeilich erfasste Fälle, so beläuft sich die Zahl im Jahr 2015 nur noch auf 19.704, also beinahe 10.000 bzw. ein Drittel weniger Fälle. Unsere Detektive aus Berlin sind sich sicher, dass diese Rückläufigkeit der Fallzahlen nicht den Lebensalltag der Deutschen, sondern vielmehr die Justizverdrossenheit der Opfer widerspiegelt.
Angesichts einer Verurteilungsquote von nicht einmal 2 % gab es für die Opfer tragischerweise bislang kaum Gründe, sich an Polizei und Staatsanwalt zu wenden und dabei zeitaufwendige und nervenaufreibende Behördengänge samt zweifelnden Blicken und Ungläubigkeit auf sich zu nehmen. Eine reelle Chance auf die Verurteilung der Täter schien kaum gegeben. Klientinnen der Aaden Wirtschaftsdetektei Berlin betrachten unsere Detektive und ihre Arbeit häufig als letzte Möglichkeit nachzuweisen, dass ihre Fälle echt sind und nicht etwa paranoiden, überempfindlichen oder neurotischen Geistern entwachsen. Es bleibt zu hoffen, dass sich künftig weit mehr Betroffene, nämlich jene, die bis dato stillschweigend litten, an die Justiz und/oder an kompetente Privatdetektive wenden werden, da das neue Stalking-Gesetz den Opfern eine fairere Behandlung und den Tätern strengere Strafen verheißt.
Sie werden gestalkt? Die Aaden Detektei Berlin hilft.
Sollten Sie zu den 600.000 bis 800.000 (so die geschätzten Dunkelziffern) Personen in Deutschland zählen, denen regelmäßig nachgestellt wird, die durch Psychoterror und Stalking jedweder Art belästigt und/oder bedroht, durch aufdringliche und vielleicht sogar gewaltbereite Ex-Partner, Kollegen, Klienten, Bekannte etc. in ihrem Alltag und Leben eingeschränkt werden, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Privatdetektive in Berlin. Durch die Ermittlung gerichtsfester Beweise helfen wir Ihnen, sowohl ein Annäherungs- und ggf. ein Kontaktverbot zu erwirken, als auch den Boden für eine strafrechtliche Verfolgung des Stalkers zu ebnen. Für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr unter der folgenden Rufnummer: 030 2016 9221-0.
Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Berlin
Stresemannstraße 23
D-10963 Berlin
Telefon: 030 2016 9221-0
Fax: 030 2016 9221-9
E-Mail: info@aaden-detektive-berlin.de
Web: https://www.aaden-detektive-berlin.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
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